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Wärmepumpen-Förderung

Förderrechner 2026.

Ermitteln Sie in wenigen Klicks eine erste Einschätzung Ihrer möglichen BEG-Förderung für eine neue Wärmepumpe — nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Konditionen.

Stand: 21. Juli 2026 (aktuelle BEG-Reform)
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, überschlägige Schätzung auf Basis der aktuell bekannten Förderbedingungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung und keine verbindliche Förderzusage. Die tatsächliche Förderhöhe wird erst im offiziellen KfW-Antragsverfahren durch Ihren Fachbetrieb ermittelt. Fördersätze können sich kurzfristig ändern.

Ihre Angaben

Falls Sie es nicht genau wissen: Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Einbau kalkulieren viele Haushalte grob mit 20.000–35.000 €.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
Das löst den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % aus (bei Antrag bis 31.01.2027).
Durchschnitt der letzten zwei verfügbaren Steuerbescheide — entscheidend für den Einkommensbonus.
Reduziert das anzusetzende Einkommen um 10.000 € (Familienzuschlag).

Ihre Schätzung

Mögliche Förderung

Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Fördersatz gesamt (gedeckelt)30 %
Geschätzter Zuschuss
0 €
Eigenanteil: 0 €
Hinweis: Nur die ersten 28.000 € Investitionskosten sind für die erste Wohneinheit förderfähig. Der Rest zählt nicht in die Förderberechnung mit hinein.
Angebot anfragen

Gut zu wissen

Was sich mit der BEG-Reform 2026 geändert hat.

Antrag zuerst, dann beauftragen: Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe an uns gestellt werden — wir übernehmen das für Sie.

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise: Aktuell 16 %, bei Antrag bis 31.01.2027 — danach halbjährlich weniger.

Effizienzbonus entfallen: Der bisherige 5-%-Bonus für natürliche Kältemittel (z. B. R290) ist mit der Reform weggefallen.

Strengere Schallanforderungen: Seit Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur gefördert, wenn sie mind. 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung.

Nein. Es handelt sich um eine unverbindliche, überschlägige Schätzung auf Basis der öffentlich bekannten BEG-Konditionen. Die verbindliche Förderhöhe wird erst im offiziellen KfW-Antragsverfahren ermittelt — dabei unterstützen wir Sie persönlich.

Nein, das übernehmen wir für Sie. Wichtig ist nur: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie uns offiziell mit der Installation beauftragen.

Eine Alternative zur KfW-Förderung: Sie können die Kosten stattdessen über drei Jahre steuerlich absetzen (bis zu 20 % bzw. maximal 40.000 €). Diese Variante lässt sich nicht mit der KfW-Förderung kombinieren — welche Option für Sie günstiger ist, besprechen wir gerne im Beratungsgespräch.

Der Einkommensbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €. Bei Vermietung oder höherem Einkommen entfällt dieser Bonusanteil.

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