Wärmepumpen-Förderung
Ermitteln Sie in wenigen Klicks eine erste Einschätzung Ihrer möglichen BEG-Förderung für eine neue Wärmepumpe — nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Konditionen.
Stand: 21. Juli 2026 (aktuelle BEG-Reform)Ihre Schätzung
Gut zu wissen
Antrag zuerst, dann beauftragen: Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe an uns gestellt werden — wir übernehmen das für Sie.
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise: Aktuell 16 %, bei Antrag bis 31.01.2027 — danach halbjährlich weniger.
Effizienzbonus entfallen: Der bisherige 5-%-Bonus für natürliche Kältemittel (z. B. R290) ist mit der Reform weggefallen.
Strengere Schallanforderungen: Seit Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur gefördert, wenn sie mind. 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen.
Häufige Fragen
Nein. Es handelt sich um eine unverbindliche, überschlägige Schätzung auf Basis der öffentlich bekannten BEG-Konditionen. Die verbindliche Förderhöhe wird erst im offiziellen KfW-Antragsverfahren ermittelt — dabei unterstützen wir Sie persönlich.
Nein, das übernehmen wir für Sie. Wichtig ist nur: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie uns offiziell mit der Installation beauftragen.
Eine Alternative zur KfW-Förderung: Sie können die Kosten stattdessen über drei Jahre steuerlich absetzen (bis zu 20 % bzw. maximal 40.000 €). Diese Variante lässt sich nicht mit der KfW-Förderung kombinieren — welche Option für Sie günstiger ist, besprechen wir gerne im Beratungsgespräch.
Der Einkommensbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €. Bei Vermietung oder höherem Einkommen entfällt dieser Bonusanteil.
Unverbindliche Anfrage
Schicken Sie uns Ihr Rechner-Ergebnis — wir melden uns mit einer persönlichen Einschätzung und einem unverbindlichen Angebot zurück.