Die neue Bundesförderung (BEG) im Überblick:

  • Grundförderung (30%): Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten Sie ab 2024 eine Grundförderung von 30% der Kosten.
  • Effizienz-Bonus (5%): Zusätzlich 5% für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
  • Biomasseheizungen (2.500 €): Ein Zuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen, die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Einkommensabhängigkeit (30%): Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro jährlich erhalten einen Bonus von 30%.
  • Geschwindigkeitsbonus (20%): Bis einschließlich 2028 erhalten selbstnutzende Eigentümer 20% für den Austausch einer fossilen Heizung. Danach alle 2 Jahre Ab­senkung um 3%

Kombination von Bausteinen und Obergrenzen

Alle Bausteine können kombiniert werden, wobei die Förderung insgesamt nicht höher sein darf als 70% der Kosten. Maximal förderfähige Ausgaben für den Heizungstausch liegen bei 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohnungseinheit in einem Mehrfamilienhaus. Dies entspricht einem maximalen Investitionskostenzuschuss von 21.000 €. In einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben.

Es ist zu beachten, dass die Obergrenze für förderfähige Ausgaben für den Heizungstausch seit 2024 für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus bei 30.000 Euro liegt. Für jede weitere Wohnung beträgt die förderfähige Ausgabengrenze 8.000 Euro.

Zusätzliche Kosten könnten im Rahmen von Effizienzmaßnahmen förderfähig sein. Die genaue Höhe der förderfähigen Ausgaben und weitere Fördermöglichkeiten sollten individuell für Ihr Projekt überprüft werden. Es wird daher empfohlen, stets einen Experten hinzuzuziehen.

Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) Grund­förderung Effizienz-Bonus Klima­ge­schwindig­keits-Bonus Ein­kommens-Bonus
Wärmepumpen ohne R290 30% - 20% 30%
Wärmepumpen mit R290 30% 5% 20% 30%
solarthermische Anlagen 30% - 20% 30%
Biomasseheizungen 1) 30% - 20% 30%
Brennstoffzellenheizung 30% 5% 20% 30%
Wärmenetzanschluss 30% - 20% 30%
Gebäudenetzanschluss 30% - 20% 30%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 30% - 20% 30%

 1) Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag i.H.v. 2.500 Euro gemäß BEG EM Nummer 8.4.7 gewährt.

Zusätzliche ​Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen

Effizienz-Einzelmaßnahmen Zuschuss iSFP-Bonus
Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen) 15% 5%
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen 50% -
Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung 15% 5%
Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren 15% 5%