Alle Bausteine können kombiniert werden, wobei die Förderung insgesamt nicht höher sein darf als 70% der Kosten. Maximal förderfähige Ausgaben für den Heizungstausch liegen bei 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohnungseinheit in einem Mehrfamilienhaus. Dies entspricht einem maximalen Investitionskostenzuschuss von 21.000 €. In einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben.
Es ist zu beachten, dass die Obergrenze für förderfähige Ausgaben für den Heizungstausch seit 2024 für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus bei 30.000 Euro liegt. Für jede weitere Wohnung beträgt die förderfähige Ausgabengrenze 8.000 Euro.
Zusätzliche Kosten könnten im Rahmen von Effizienzmaßnahmen förderfähig sein. Die genaue Höhe der förderfähigen Ausgaben und weitere Fördermöglichkeiten sollten individuell für Ihr Projekt überprüft werden. Es wird daher empfohlen, stets einen Experten hinzuzuziehen.
1) Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag i.H.v. 2.500 Euro gemäß BEG EM Nummer 8.4.7 gewährt.